Das Nationale Statistikamt ist als Institution, die direkt dem Staatsrat untersteht, für die nationale Statistik und die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zuständig. Es erlässt Gesetze und Verordnungen zur Statistikarbeit, Pläne zur Statistikreform und -modernisierung sowie Pläne zur nationalen statistischen Untersuchung. Es beaufsichtigt und kontrolliert die statistische und volkswirtschaftliche Gesamtrechnungsarbeit aller Regionen und Abteilungen und beaufsichtigt und kontrolliert die Umsetzung statistischer Gesetze und Verordnungen.

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